Flächennutzung: CSU-Fraktion präzisiert 5-Hektar-Richtgröße im Landesplanungsgesetz
Mit einem Änderungsantrag zum Entwurf des Landesplanungsgesetz präzisiert die CSU-Fraktion den im Koalitionsvertrag vereinbarten 5 Hektar-Richtwert zur Flächennutzung. Konkret geht es darum, künftig bei der Bewertung der 5-Hektar Richtgröße entsprechend zu berücksichtigen, ob dabei Boden versiegelt wird und welche Ausgleichsmaßnahmen für den Umwelt-, Klima und Artenschutz getroffen werden können. Damit erhalten die Gemeinden ein flexibles Planungsinstrument zum Flächensparen, in dem ihre Entwicklungsmöglichkeiten bestmöglich berücksichtigt werden.