Quick-Freeze-Regelung: CSU-Fraktion kritisiert Ampel-Vorstoß als unzureichend
Die Ampel-Koalition hat sich zur Bekämpfung von Straftaten auf ein sogenanntes Quick-Freeze-Verfahren statt der Speicherung von IP-Adressen verständigt. Das Quick-Freeze-Verfahren soll es Ermittlern ermöglichen, bestimmte Verkehrsdaten von Verdächtigen bei Telekommunikationsanbietern vorübergehend einzufrieren, also speichern zu lassen - wenn wegen einer erheblichen Straftat wie zum Beispiel Raub, Mord oder sexuellem Kindesmissbrauch ermittelt wird.
Nach Ansicht der CSU-Fraktion reicht das nicht aus. Denn mangels einer Speicherpflicht werden die Daten bei Telekommunikationsanbietern im Regelfall bereits gelöscht sein, bevor die Ermittlungsbehörden überhaupt von einem Tatverdacht Kenntnis erlangen und einen Antrag auf einfrieren stellen können.