Zehn Punkte zur Schärfung des Rechtsrahmens

MdL Meyer setzt sich im Bayerischen Landtag für Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes ein

06.12.2024 | Thomas Hansbauer | München/Landkreis Passau
Foto: Thomas Hansbauer
Foto: Thomas Hansbauer

Als Mitglied im Landtagsausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention hat sich MdL Stefan Meyer als Berichterstatter im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zuletzt für einen CSU-Antrag stark gemacht, der das Ziel verfolgt, das Gesundheitsdienstgesetz zu schärfen. Das Gesundheitsdienstgesetz ist die rechtliche Grundlage für Aufgaben und Tätigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Freistaat. 

Es enthält Vorgaben zu Aufgaben und Struktur der Gesundheitsämter, Mindeststandards und Mindestausstattung und behandelt Fragen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit. 
 
MdL Meyer berichtet aus dem Maximilianeum: „Es geht uns in der Fraktion um zehn Punkte, mit der wir den Rechtsrahmen und die Umsetzung des Gesundheitsdienstgesetz verbessern wollen. Ein Beispiel: Bei den „Gesundheitsregionen plus“ soll an den Gesundheitsämtern jeweils eine Geschäftsstelle eines sektorübergreifenden Netzwerks eingerichtet und finanziert werden. Wir brauchen sie, um Prävention und Gesundheitskompetenz zu stärken und eine möglichst gute Versorgung zu ermöglichen. Weiter beinhaltet die Gesetzesänderung zum Beispiel eine erleichtere akademische Hebammenausbildung, gleiches gilt für Logopädie und Physiotherapie. Wichtig für die Region ist auch der Vorstoß, eine Erweiterung der Landarztquote auf angehende Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin anzugehen. Auch eine flächendeckende tierärztliche Notdienstversorgung soll mit den Änderungen im Gesetz gestärkt werden.“ 
In Kürze soll das Gesetzesinitiative in eine abschließende Plenardebatte des Bayerischen Landtags einfließen.